Austauschpflicht nach § 72 GEG: Muss ich meine Heizung austauschen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hält seit Anfang 2024 einige Änderungen für Immobilienbesitzer bereit. Es sieht vor, dass Heizungen mit fossilen Brennstoffen schrittweise ausgetauscht werden müssen. Von der Austauschpflicht betroffen sind allerdings nicht alle Heizungen, denn zunächst greift das GEG nur bei Neubauten und neuen Heizungen. Wer ab 2024 eine neue Heizungsanlage einbaut, muss auf die Gesetzesvorgaben achten: jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das schließt zum Beispiel den Einbau von Holzheizungen aus. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die neuen Heizungsanlagen mit der effizienten Niedertemperaturtechnik arbeiten.
Für Bestandsbauten gelten andere Regelungen. Hier greift das Gebäudeenergiegesetz erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Städte und Gemeinden müssen ihren Einwohnern anhand ihrer Wärmeplanung eine Versorgungsgrundlage mit erneuerbaren Energien liefern, um die Grundversorgung zu gewährleisten. In der kommunalen Wärmeplanung legen die Städte daher fest, wie sie die Versorgung ihrer Bürger sicherstellen möchten und welche Energiequellen zur Verfügung stehen. Große Städte ab 100.000 Einwohner haben bis 30. Juni 2026 Zeit, ihre kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Kleinere Städte und Gemeinden haben sogar bis 30. Juni 2028 Zeit, die Vorgabe der Regierung umzusetzen.
Die wichtigste Frage aber lautet, ob auch alte Gasheizungen, Ölheizungen und Holzheizungen von der Austauschpflicht betroffen sind. Bis jetzt ist das nicht der Fall. Selbst für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt das GEG bisher nicht, da hier die gleiche Regelung wie für Bestandsbauten greift. Sie dürfen noch bis 2026 Gas- und Ölheizungen einbauen. Allerdings müssen sich Eigentümer zuvor eine Beratung zu fossilen Brennstoffen einholen. Dieser Schritt ist verpflichtend. Wer noch eine alte Heizungsanlage besitzt, darf diese selbstverständlich ebenfalls weiter verwenden, muss jedoch die generelle Pflicht zum Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren beachten. Trotz vieler Übergangsregelungen empfehlen Experten den Umstieg auf neue Heizungsanlagen, für die es zudem auch Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern gibt. Wer eine neue Heizung einbauen möchte, sollte sich umfassend zu den Förderungen beraten lassen.